Die Abrechnung für öffentlich bestellte Vermessungsaufgaben erfolgt nach der (Vermessungsgebühren- und Kostenordnung - VermGebKO) für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure im Land Brandenburg. Nicht hoheitliche Vermessungsaufgaben werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet. Auch für diese Auftragsbereiche führen wir Kostenberatungen durch und erstellen auf Wunsch vor jeder Auftragserteilung eine Kostenübersicht
zusammen. ! Für alle ÖbVI gelten die selben Kostenordnungen !
Hinter allen Vermessungsarten werden auch die anfallenden Kosten erläutert. |